Achtung wichtige Bekanntmachung Trinkwasserverunreinigung Harsdorf
Trinkwasserverunreinigung im Bereich der folgenden Orte:
Ortschaft Harsdorf
sowie die Ortsteile: Altenreuth, Oberaltenreuth, Brauneck, Lettenhof, Zettmeisel, Haselbach, Oberlaitsch, Sandreuth, Hettersreuth, Holzlucken, Ritterleithen, Oberhettersreuth, Unterlohe, Oberlohe, Unitz,
die der Gemeinde Neudrossenfeld zugehörigen Ortsteile Eselslohe, Schaitz, Untergräfenthal,
sowie in der Gemeinde Trebgast der Ortsteil Michelsreuth.
In der Gemeinde Bindlach die Ortsteile Fuhrmannshöhe und Zollhaus
Für die Bewohner der betroffenen Ortschaft wird bis auf weiteres eine Abkochanordnung des Trinkwassers ausgesprochen. Die Bewohner sollen ihr Trinkwasser für folgende Zwecke vorsorglich 10 Min. sprudelnd abkochen.
Die folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Zahnarztpraxen wird vorgeschrieben, vorgeschaltete DVGW geprüfte Wasserfilter zu verwenden.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, werden wir Sie wieder informieren.
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