Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
Das ISEK TREBGAST bildet zusammen mit dem Flächennutzungsplan den Rahmen der weiteren Entwicklung der Gemeinde einschließlich ihrer Ortsteile. Das Konzept bündelt die Ergebnisse der intensiven Beteiligung der Bürger, Akteure, Fachexperten und verschiedensten Trägern öffentlicher Belange. Eingegangene Hinweise oder Anregungen wurden analog einer Bauleitplanung im Gemeinderat gewürdigt und in das Entwicklungskonzept eingearbeitet. Mit dem ISEK TREBGAST ist ein Planungshorizont bis 2030 vorgesehen, welcher in Einzelaspekten darüber hinausgehen kann.
Der Gemeinderat Trebgast hat Kenntnis vom integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept der Gemeinde Trebgast (ISEK TREBGAST) mit den darin enthaltenen Würdigungen der beteiligten Träger öffentlicher Belange, Bürgerinnen und Bürger aus der Zukunftswerkstatt vom 20./21. November 2015, der öffentlichen Sitzung vom 28. November 2016 und der öffentlichen Auslegung vom 30. November bis 30. Dezember 2016. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept bildet als umsetzungsorientierte Strategie eine wichtige Grundlage für die Prioritätensetzung in kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen und unterstützt die Akquisition von Fördermitteln zur Realisierung von öffentlichen und privaten Projekten.
Das ISEK wird als informelle Planung durch den Gemeinderat mit Beschlussfassung vom 13. Februar 2017 legitimiert. Die darin aufgeführten Maßnahmen und Projekte sollten Grundlage für die Gestaltung nicht nur im bebauten Innenbereich sondern auch für den Außenbereich sein.
Dokumente ISEK Trebgast
- ISEK Trebgast (PDF-Datei)
- Anhang 1: Pläne (PDF-Datei)
- Anhang 2: Steckbriefe Ortsteile (PDF-Datei)
- Anhang 3: Denkmalliste (PDF-Datei)
- Anhang 4: Zukunftswerkstatt der Bürger (PDF-Datei)
- Anhang 5: Zukunftswerkstatt der Kinder und Jugendlichen (PDF-Datei)
- Anhang 6: Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden (PDF-Datei)
- Anhang 7: Maßnahmenblaetter (PDF-Datei)
- Merkblatt über die Bescheinigung gemäß §7 Einkommenssteuergesetz (PDF-Datei)
Im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) wurden städtebauliche Maßnahmen vorgeschlagen, die der Aufwertung des Ortskerns und der Behebung von städtebaulichen Missständen dienen soll.
Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Trebgast" wurde jetzt die Grundlage für die Gestaltung des bebauten Innenbereiches und bestimmter Teile des Außenbereiches geschaffen. Das Sanierungsgebiet ist auf dem Lageplan parzellenscharf definiert. Ziel ist eine nachhaltige Weiterentwicklung der Gemeinde Trebgast in Funktion, Struktur und Gestalt. Der Schwerpunkt der Sanierung im "Ortskern Trebgast" soll auf der Erhaltung, Instandsetzung und Modernisierung des vorhandenen Gebäudebestands im Sanierungsgebiet liegen. In dem Sanierungsgebiet können städtebauliche Sanierungsmaßnahmen zur Aufwertung des Ortskerns zügig durchgeführt und auch Städtebauförderungsmittel zur Deckung der Kosten eingesetzt werden. Die Sanierungsmaßnahmen sollen bis 2032 abgeschlossen sein.
Was bedeutet die Satzung für die Eigentümer im Sanierungsgebiet?
Mit der Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Trebgast" soll zu den Zielen der Gemeinde den Grundstückseigentümern ein Anreiz geboten werden, in die Modernisierung und Instandsetzung der Bestandsgebäude zu investieren. Das Einkommensteuerrecht regelt mit § 7 h EStG die steuerliche Begünstigung von Gebäuden im Sanierungsgebiet. Danach besteht für Investitionen zur grundhaften Modernisierung und Instandsetzung an Gebäuden im Sanierungsgebiet die Möglichkeit einer erhöhten Abschreibung innerhalb von 12 Jahren.
Voraussetzung für die Nutzung dieser steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde vor Sanierungsbeginn. Nach Sanierungsabschluss reicht der Eigentümer die originalen Rechnungs- und Zahlungsbelege bei der Gemeinde ein. Nach Prüfung der Belege und einer Abnahme vor Ort, erfolgt die Bescheinigung durch die Gemeinde. Die Bescheinigung und Originalbelege kann der Eigentümer nun im Rahmen seiner Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen und die erhöhte steuerliche Abschreibung nutzen.
Dokumente Sanierungsgebiet ORTSKERN TREBGAST
- Sanierungssatzung (PDF-Datei)
- Geltungsbereich des Sanierungsgebietes (PDF-Datei)